Wer etwas bauen will, braucht eine Baugenehmigung. Liegt sie vor, sollte man sich tunlichst an die Vorgaben und Voraussetzungen halten. Wer etwas ändert, kann eine Überraschung erleben. Beispielsweise so wie der Bauherr, der eine große Garage errichten wollte – und am Ende das ganze Projekt begraben musste.
So entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit dem Tipp für alle Bauherren:
O-Ton: Der Tipp ist ganz klar: Bau, was genehmigt wurde. Und nimm keine Änderungen vor, die nicht genehmigt worden sind. Weil dann ist das ganze Projekt in Gefahr. – Länge 11 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de