O-Ton: Bauvertrag: Vergessene Positionen verjähren mit der Schlussrechnungsforderung!

Wer baut, kennt das: Immer wieder wird abgerechnet: Abschlag, Zwischenrechnung, Schlussrechnung oder kommt da noch was? Doch irgendwann ist Schluss.

Rechnungspositionen, die schon in einer ersten Schlussrechnung hätten auftauchen können, verjähren, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden, so das Kammergericht Berlin.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Eine Schlussrechnung ist eine Schlussrechnung. Und wenn ich dann eine Rechnung mache und weiß, ich habe noch Anspruch auf das und das, mache es aber nicht geltend, dann verjährt das Ganze irgendwann. Man soll nämlich im Baurecht komplett und zeitnah abrechnen. Also, wer Forderungen nicht gleich geltend macht, sondern erst Jahre später, der bekommt die Kohle nicht. – Länge 20 sec.

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