O-Ton: Bei Gebrauchtwagenkauf darf Gewährleistung nur bei Firmenwagen ausgeschlossen werden

Bei privaten Autoverkäufen kann man die Gewährleistung ausschließen. Autohändler können das auch, aber nur wenn es ein Deal zwischen Geschäftsleuten bei einem Dienst- oder Firmenwagen ist. Das Amtsgericht München entschied: Beim Kauf für den privaten Gebrauch gilt die gesetzliche Gewährleistung, auch zwischen Händlern.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über den Verkäufer, der zunächst alle Schuld für einen Schaden an dem verkauften Fiat von sich wies:

O-Ton: Ich bin jetzt nicht Schuld. Wir haben einen Kaufvertrag gemacht, da steht drin: Gewährleistungsansprüche – wir sind beide professionelle Händler – sind ausgeschlossen. Da hat der Mann gesagt: Ja, ich habe ein Unternehmen. Aber für mein Unternehmen fahre ich einen Mercedes und keinen Fiat 500. Das Gericht ist dann dem Mann gefolgt, der Schaden war plausibel. Also muss der Verkäufer Schadensersatz von 4.500 Euro bezahlen. – Länge 22 sec.

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