O-Ton: Bei gemeinsamen Konten gilt nach der Trennung halbe-halbe

 In der Regel sind Ehepaare an einem gemeinsamen Konto je zur Hälfte beteiligt. Nach einer Trennung darf daher ein Ehepartner auch nur maximal die Hälfte des Kontoguthabens abheben. So entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen. In dem Fall hatte die Ex-Frau das Guthaben auf dem gemeinsamen Girokonto mit der Begründung abgeräumt, sie brauche das Geld für Anschaffungen nach der Trennung.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Man kann sich auch nicht darauf berufen, wegen der Trennung habe ich jetzt Kosten. Ich muss eine neue Waschmaschine kaufen, weil der andere hat die etc. Er darf das nicht einfach abziehen von dem Konto und sagen „beim Rest machen wir Hälfte-Hälfte“, es gilt Hälfte-Hälfte beim gemeinsamen Konto. – Länge 16 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.