O-Ton: Bei Hartz IV gibt es keinen Mietkostenzuschlag aus religiösen Gründen

Ist eine Wohnung besonders teuer, weil die Familie in der Nähe ihres Gotteshauses leben möchte, muss das Jobcenter nicht die volle Miete übernehmen. Dies auch dann nicht, wenn die Familie streng religiös ist und täglich die Synagoge des Bildungszentrums im Berliner Bezirk Charlottenburg besuche, entschied das Sozialgericht Berlin.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :

O-Ton: Die Wohnung, die 2200 Euro kostete – eine Fünf-Zimmer-Wohnung für eine fünfköpfige Familie – sie ist unagemessen teuer, deshalb müssen die Unterkunftskosten nicht voll anerkannt werden. Auch die Glaubens und Gewissensfreiheit war hier nicht tangiert, schließlich könne man die Wohnung auch im gesamten Stadtgebiet suchen, und sei nicht auf die am Gotteshaus angewiesen, um seine Religion auch ausüben zu können. – Länge 23 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de

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