O-Ton: Bei Hartz IV muss das Jobcenter nicht für Hochzeitsfeier zahlen

Wer Hartz IV bezieht, hat keinen Anspruch auf einen Zuschuss für die Hochzeit. Das Gesetz sieht kein „Heiratsgeld“ für die Ausrichtung einer Hochzeitsfeier vor.So entschied das Sozialgericht in Mainz.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das ist gesetzlich einfach nicht vorgesehen, dass bei Hartz IV dann auch noch Hochzeit, Hochzeitskleid, Ringe etc bezahlt wird. Weil hier geht es nicht um den ganz konkreten Bedarf. Eventuell käme noch ein Darlehen in Betracht. Aber dann muss es einen unabweisbaren Bedarf geben, den gibt es hier nicht. Ich kann vor dem Standesamt auch ganz bescheiden heiraten. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen unter www.anwaltauskunft.de.

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