O-Ton: Bei Unfall durch Öffnen der Fahrzeugtür ist meist der Öffnende Schuld

 Nach dem „ersten Anschein“ ist derjenige, der zum Einsteigen die Fahrzeugtür öffnet, Schuld, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt. Dies gilt für den gesamte Zeitraum, in dem die Tür geöffnet ist. Klingt kompliziert? So entschied das Amtsgericht München. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eine Autofahrerin parkte ihr Auto in einer Parkbucht. Der Verkehr stockte, gerade, als neben ihr ein LKW hielt. Sie öffnete die Tür, stieg ein und als sie die Tür wieder schließen wollte, fuhr der LKW weiter und es kam zu einem großen Schaden an ihrer Tür. – Länge 15 sec.

Das Gericht sah die alleinige Schuld an dem Unfall bei der Autofahrerin. Wer ein- oder aussteige, müsse sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sei. Mehr unter www.verkehrsrecht.de.

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