O-Ton: Bei Unfallflucht kein Versicherungsschutz – oder doch?

Wer bei einem Unfall einfach verschwindet, macht sich nicht nur wegen Unfallflucht strafbar, sondern er muss den Schaden auch selbst tragen. Seine eigene Haftpflichtversicherung kann ihn in Regress nehmen.

Frage an Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, gilt dies ausnahmslos?

O-Ton: Das hängt vom Fall ab. Wenn Sie arglistig gehandelt haben, also Ihre Versicherung arglistig getäuscht haben, dann entfällt der Versicherungsschutz. Das heißt dann aber, dass ihre Haftpflichtversicherung erst einmal den Schaden beim Unfallgegner bezahlt und dann bei Ihnen Regress nimmt. Also der Unfallgegner bleibt nicht im Regen stehen, sondern es gegen Sie regressiert. – Länge 22 sec.

In dem Fall, den kürzlich das Amtsgericht Emmendingen entschied, konnte der Betroffene aber nachweisen, dass er sich kurz nach dem Unfall der Polizei selbst gestellt hatte – er haftet damit nicht selbst. Mehr unter verkehrsrecht.de.

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