O-Ton: Bei Vorkasse muss das Fahrzeug vorher bezahlt werden

 Ein Kaufvertrag ist bindend: Wenn darin Vorkasse vereinbart ist, die nicht gezahlt wird, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Dies entschied das Oberlandesgericht Bamberg.

In dem Fall ging es um einen Traktor für rund 16.000 Euro. Der Käufer zahlte nicht die vereinbarte Vorkasse, daraufhin wurde das Fahrzeug an einen anderen Interessenten verkauft. Der Käufer war sauer, zog vor Gericht und verlor.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie Vorkasse vereinbart haben, dann müssen Sie natürlich Vorkasse leisten. Wenn Sie das nicht tun, sondern sagen: „Bitte erst das Auto liefern, ich bezahle später“, dann erfüllen Sie Ihren Vertrag nicht. Und dann hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurück zu treten und das Fahrzeug an einen anderen Käufer zu verkaufen. – Länge 18 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de

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