O-Ton: Bei Wildunfällen sind Hirsche und Wildschweine immer unschuldig

Im Herbst haben Verkehrsunfälle mit Wildtieren Hochsaison. Geschädigte Autofahrer müssen in solchen Situationen wissen: Wer einen Unfall mit einem Tier nicht umgehend der Polizei meldet, macht sich strafbar.

Für Haftung und Versicherung ist außerdem entscheidend, ob der Zusammenstoß mit einem wilden Tier oder einem Nutz- bzw. Haustier geschehen ist.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de:

O-Ton: Vorsicht ist geboten, wenn man sagt „Wildschweingulasch wollte ich schon immer mal haben“, nimmt das Tier und legt das hinten in den Kofferraum, nimmt es mit nach Hause und nimmt es aus. Das ist Wilderei. Also juristisch heißt das Wildjägerei, aber es ist Wilderei. Deshalb ist es wichtig: „Ich hatte hier einen Unfall, mit einem Wildtier, zur Polizei gehen, und das Tier darf nicht mitgenommen werden. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.