Wenn Väter oder Mütter angeben, dass sie keinen Unterhalt zahlen können, müssen sie das nachweisen. Wenn sie sich nicht ausreichend um ein höheres Einkommen bemühen, wird für die Berechnung des Unterhalts ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht.
In dem Fall zahlte eine Mutter für ihren Sohn, der beim Vater lebt, keinen Unterhalt – mit der Begründung: Mit 18 Wochenstunden als zahnmedizinische Fachangestellte könne sie das nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Wer Unterhalt zahlen muss, muss alles dafür tun, dass er das auch kann. Wer meint, aber nur 18 Stunden arbeiten zu müssen, obwohl ihm eigentlich 32 Stunden pro Woche zumutbar sind, dem wird dann angerechnet, was er mit 32 Stunden verdienen könnte – oder mit 40, wenn es eine Vollzeitstelle ist. Und nicht mit den tatsächlich erbrachten Wochenstunden. – Länge 25 sec.
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