O-Ton: Beim Livestreaming verstoßen viele Jugendliche gegen Gesetze / 1

Livestreaming ist vor allem bei Jugendlichen sehr beliebt geworden. Wer sich oder andere mit dem Smartphone filmt, kann die Filme über Plattformen wie Facebook weltweit in Echtzeit verbreiten.

Dabei drohen allerdings rechtliche Risiken, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Zum Beispiel darf ich bei einem Konzert nur mit Einwilligung des Veranstalters so etwas machen. Generell Aufzeichnungen – audio- oder visuelle Dinge sind ja generell verboten, im Kino oder Openair, bei einem Konzert. Also, hier lauern Gefahren. Und das andere sind natürlich die Persönlichkeitsrechte von anderen. Wenn ich jetzt Livestreaming mache, wie ich in einer Gruppe stehe oder bei einer Party, muss ich eigentlich die anderen um Einwilligung frage, dass ich sie jetzt aufnehme und das dann live in irgendeinem sozialen Netz erscheint. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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