O-Ton: Beim Mietvertrag keine Benachteiligung

 Wenn sich ein Wohnungsinhaber gegen einen Mieter möglicherweise wegen dessen Gewerkschaftszugehörigkeit entscheidet, liegt damit kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Der Wohnungsinteressent hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. So entschied das Amtsgericht München.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Natürlich ist es üblich, dass ein Vermieter zunächst Gehaltsnachweise, womöglich eine Schufa-Auskunft etc benötigt, um sich dann abschließend von der Solvenz des Mieters zu überzeugen – um zu wissen, wem er die Wohnung eigentlich geben will. Die Gewerkschaftszugehörigkeit spielte dabei gar keine Rolle. – Länge 17 sec.

Weitere Informationen: www.anwaltauskunft.de.

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