Dieses Urteil dürfte Arbeitnehmern den Rücken stärken. Denn das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass berechtigte Kritik kein Kündigungsgrund ist. In dem Fall ging es um einen Straßenbahnfahrer, der nach einem Arbeitsunfall über viele Monate auf die Zahlung einer Summe warten musste.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Der Mann ging erfolgreich zu Gericht, ihm hätte nicht gekündigt werden dürfen. Er hat eine berechtigte Kritik geäußert, er hat auch gesagt, dass er ein Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen kann. Wo kämen wir denn da hin, wenn man das nicht machen dürfte – berechtigte Kritik äußern. Wir sind ja hier nicht im amerikanischen System hire and fire. allerdings ist das Verfahren dann anders ausgegangen. Weil er durch seinen Unfall nicht mehr richtig arbeitsfähig war, haben sie sich geeinigt auf einen Vergleich. Das heißt, der Mann hat noch eine Abfindung erhalten. – Länge 30 sec.
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