O-Ton: Betriebskostenabrechnung – Vergleich zu Vorjahren nicht erforderlich

Die jährliche Betriebskostenabrechnung muss aus sich heraus schlüssig sein und der Mieter muss sie ohne besondere Fachkunde nachvollziehen können. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist nicht erforderlich, so das Amtsgericht Hannover.

In dem Fall hatte der Mieter argumentiert, er könne seine Abrechnung nicht prüfen konnte, der er keinen Vergleich habe.

Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Um wissen zu können, ob die Abrechnung richtig ist – die Jahresabrechnung – da reichen die Belege des Jahres. Es ist nicht notwendig, so das Gericht, dass man die Vorjahre auch noch vergleichen können muss. Weil das tatsächlich Schnee von gestern ist. Eine Betriebskostenabrechnung muss aus sich heraus verständlich und schlüssig sein. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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