O-Ton: Betriebsrat bekommt keine Luxusstühle

Betriebsratsmitglieder haben für ihre Sitzungen keinen Anspruch auf dreh-und rollbare Stühle mit Armlehnen. Das gilt mindestens dann, wenn solche Stühle über dem Ausstattungsniveau im Unternehmen liegen, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Der Chef des Unternehmens hatte Freischwinger angeboten.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das hat eigentlich dem Gericht ausgereicht, also Sitzschwinger reichen. Außerdem gab es in dem Besprechungsraum schon drei Drehstühle. Der Richter sagte, das sind wohl übersteigerte Komfort-Erwägungen, die hier den Betriebsrat geleitet haben. Und es ist zumutbar und nicht gesundheitsgefährdend, sich einmal zu bewegen zu einer Leinwand und auch den Stuhl umzustellen. – Länge 29 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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