O-Ton: Betriebsversammlungen – muss der Chef den Dolmetscher bezahlen?

In vielen deutschen Unternehmen arbeiten Menschen mit Migrationshintergrund. Wenn ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um einer Betriebsversammlung zu folgen, kann das kompliziert werden. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Kosten für Dolmetscher bei einer Betriebsversammlung tragen.

Allerdings nur, wenn sie notwendig sind – das muss der Betriebsrat auch nachweisen. Wenn die Verständigung der Belegschaft auf andere Weise sicher gestellt ist, muss der Chef nicht zahlen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Chemnitz:

O-Ton: Es muss auch in einem Verhältnis stehen. Hier sollten Dolmetscher in fünf Sprachen gefunden werden – für 31.000 Euro. Das stand in keinem Verhältnis, zumal es früher bereits Betriebsversammlungen gab, wo man ohne Dolmetscher ausgekommen ist. Nämlich mit Übersetzungen von schriftlichen Unterlagen etc. – Länge 18 sec.

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