O-Ton: Blinken ohne abzubiegen – Mithaftung bei Unfall

Von einem Autofahrer, der blinkt, erwartet man auch, dass er abbiegt. Was passiert, wenn er es nicht tut – und es infolge dessen einen Unfall gibt? Des Amtsgericht Oberndorf musste so einen Fall entscheiden. In einer langen Kurve auf der Bundesstraße hatte sich der Blinker eines Wagens nicht automatisch abgeschaltet.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Also grundsätzlich muss derjenige darauf achten, der in die Vorfahrtsstraße einbiegt. Man darf sich nicht blindlinks auf einen Blinker verlassen. Zumal es auch auffällig war, dass der andere gar nicht seine Geschwindigkeit verringert hat. Man darf also nicht einfach losfahren. Deshalb haftet die Frau, die von rechts kam, zu zwei Dritteln. Aber auch der falsche Blinker haftet mit, bzw. der Autofahrer, der den Blinker nicht ausgestellt hatte. Zu einem Drittel hat das Gericht die Mithaftungsquote festgelegt, weil er nämlich hier für Verwirrung gesorgt hat. – Länge 30 sec.

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