O-Ton: Blitzerfoto aus dem Ausland – was nun?

Auch wenn momentan die Reisefreiheit nicht so groß ist – wenn man ein Knöllchen aus europäischen Nachbarländern bekommt, wird es meistens teurer als in Deutschland. Man muss es aber auch nicht hinnehmen, wenn der Vorwurf unberechtigt war.

In dem Fall wurde einem 78jährigen vorgeworfen, in Österreich geblitzt worden zu sein. Geldstrafe 90 Euro. Auf dem Beweisfoto war ein deutlich jüngerer Mann zu sehen – mit anwaltlicher Hilfe wurde das geklärt, der Senior musste nicht zahlen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In Deutschland muss nachgewiesen werden, dass der Halter auch wirklich das Fahrzeug gefahren ist. Es reicht nicht aus, dass jemand der Halter des Fahrzeugs ist, um ihn zum Beispiel ein Bußgeld aufzuerlegen. Und in Österreich ist es so, wenn man den Fahrer nicht ermitteln kann, dann muss eben der Halter zahlen. Das ist von dem Grundsatz in dubio pro reo. Wenn ich eine Straftat oder in Ordnungswidrigkeit nicht nachweisen kann, dann muss der Beschuldigte freigesprochen werden. – Länge 26 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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