O-Ton: Brandstiftung am Auto – Halter haftet nicht für Schäden an anderen Fahrzeugen

 Wenn ein Fahrzeug in einer Garage brennt und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt, haftet der Halter nur dann, wenn er an dem Feuer Schuld trägt. So hat das Amtsgericht München entschieden. In dem Fall brannte ein Peugeot neben einem BMW. Die Nobelkarosse wurde beschädigt, 4.830 Euro Reparaturkosten. Aber darauf blieb der Mann sitzen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Haftpflichtversicherung des Besitzers des geschädigten Autos musste nicht bezahlen, weil der Schaden nicht beim Betrieb des Fahrzeugs eingetreten ist. Denn das Auto war geparkt und ein von außen kommendes Ereignis, eine Brandstiftung, hat den Schaden verursacht. – Länge 14 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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