Der Bundesgerichtshof hat die wesentlichen Kriterien skizziert, nach denen ein Hinterbliebenengeld zu bemessen ist – rund 10.000 Euro sollen es sein. Auch wenn es gelegentlich Ausnahmen davon geben kann, muss man sich sehr genau überlegen, ob man den Streit darum auf sich nehmen will, sagt Rechtsanwalt Nikolaus Ellers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Man muss im Vorfeld sehr genau überlegen, ob man einem Mandanten das antun will, vor Gericht in diesen höchst belastenden und emotionalen Fällen möglicherweise über Wochen und Monate mit psychiatrischen Gutachten operieren möchte oder ob man lieber sagt: Wegen drei bis viertausend mehr? Ich weiß es nicht. Und die Schmerzensgelder in Deutschland – das ist eine Tatsache, wie sie von den Gerichten ausgeurteilt werden, sind nun mal in einer Höhe, dass man sich diese Verletzungen freiwillig nicht antun will. – Länge 25 sec.
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