Der Einsatz von Programmen der Künstlichen Intelligenz nimmt in Unternehmen stetig zu. Muss dabei auch der Betriebsrat zustimmen? Das Arbeitsgericht Hamburg sieht dazu keine Notwendigkeit, wenn hierfür keine betrieblichen Accounts zur Verfügung gestellt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 16. Januar 2024 (AZ: 24 BVGa 1/24).
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: In dem Fall war es eben so, dass die Mitarbeitenden KI-Dienstleistungen auf ihren eigenen Accounts in Anspruch nehmen durften, das war ausdrücklich durch den Arbeitgeber erlaubt. Aber es war kein Betriebsmittel in dem Sinne, dass der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Also auch keine Beteiligung des Betriebsrates notwendig ist. – Länge 22 sec.
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