O-Ton: Chef muss bei Persönlichkeitsrechtsverletzung Schmerzensgeld zahlen

 Gibt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zu verstehen, er sei fachlich und persönlich ungeeignet oder minderwertig, kann dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.

So entschied das Arbeitsgericht Siegburg – und verurteilte den Chef zur Zahlung von zwei Brutto-Monatsgehältern Schmerzensgeld.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter unterhalb seiner Qualifikation beschäftigt, ihn feindselig behandelt, ihn wiederholt schikaniert und persönlich herabwürdigt – also ihm schlichtweg verdeutlicht „von Dir halte ich überhaupt nix“, beispielsweise er war mal Bereichsleiter und dann muss er den Elektroschrott sortieren – dann hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld, weil man in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt ist. Das ist eine besonders starke Form des Mobbings. – Länge 23 sec.

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