O-Ton: Darf der Chef die Farbe der Arbeitskleidung bestimmen?

Der Chef darf eine bestimmte Farbe für die Arbeitskleidung vorschreiben. Damit übt er in zulässiger Weise sein Weisungsrecht aus. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Geklagt hatte ein Mann, der trotz mehrerer Abmahnungen auf seiner schwarzen Hose bestand – statt der vom Betrieb vorgeschriebenen roten Hosen. Daraufhin wurde ihm fristgerecht gekündigt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Man kann das so genannte allgemeine Persönlichkeitsrecht auch auf der Arbeit einschränken, wenn es gute Argumente gibt in der Abwägung der gegenseitigen Interessen. Hier ging’s um die rote Hose. Sichtbarkeit, Logistik, Gabelstaplerverkehr. Da hat der Chef gesagt: Wir stellen Dir eine rote Hose und Deine schwarze lässt Du im Schrank. Wenn nicht, fliegst Du. – Länge 19 sec.

Mehr zu diesem Urteil aus Düsseldorf unter anwaltauskunft.de.

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