O-Ton: Darf ein Nachlasspflegers Depots auflösen?

Nachlasspfleger müssen sich manchmal auch um Geldanlagen kümmern – und sie vorrangig erhalten. Hochvolatile Anlagen oder solche, bei denen konkrete Anhaltspunkte für ihre drohende Verschlechterung bestehen, dürfen auch umgeschichtet werden. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ein Nachlasspfleger ist verpflichtet, im Sinne der Erben das Vermögen zu erhalten, bis die Erben gefunden sind oder der Nachlass übergeben werden konnte. Das bedeutet, wenn er Geld anlegt, soll er dies nur in ganz besonders sicheren Varianten tun und keine Spekulationsgeschäfte tätigen. Das geht auch nicht, weil er ja jeden Schritt vom Gericht genehmigen lassen muss, also da auf Termingeschäfte zu setzen, das wird wohl nicht funktionieren. – Länge 24 sec.

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