Verhandlungen etwa mit Vermietern, Arbeitgebern oder Verkäufern könnte man heimlich mitschneiden. Technisch zumindest ist das kein Problem. Allerdings es ist verboten und kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft:
O-Ton: Warum zeichnet jemand ein solches Gespräch auf? Er möchte ja eventuell, im Fall des Falles, im Streitfall, nachweisen können: Der Bankberater hat mir tolle Versprechungen gemacht und möchte das dann vor Gericht geltend machen. Da sagt das Gericht: Heimlich, strafwidrig aufgezeichnete Beweise interessieren mich nicht. Es gibt ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot – die hören sich das nicht einmal mehr an. – Länge 24 sec.
Ausführlich unter anwaltauskunft.de.
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