O-Ton: Das richtige Licht am Rad

 Gerade jetzt in der dunkleren Jahreszeit kommt es auf das Licht am Rad an: Neben der sogenannten „aktiven Beleuchtung“ müssen laut Gesetz auch „passive Elemente“ sein. Zwei Speichenstrahler je Laufrad, gelbe Pedalrückstrahler, ein mit „Z“ gekennzeichneter Großflächenrückstrahler, ein roter kleiner Rückstrahler sowie ein weißer Frontreflektor.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Reflektoren sollte man immer mal wieder überprüfen, weil die lösen sich schon mal. Die Laufräder müssen reflektieren – pro Laufrad braucht man zwei, für ein ganzes Rad also vier. Dann weiß man ja, auf den Pedalen – die gelben Rückstrahler braucht man auch. Dient auch sehr der Verkehrssicherheit. Dass man gesehen muss, man darf eben nicht vergessen, als Fahrradfahrer gehört man zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.