O-Ton: Der Auffahrende hat nicht immer Schuld

„Wenn es hinten knallt, gibt es vorne Geld“ ist ein weit verbreiteter Spruch, wenn es um Auffahrunfälle geht. Allerdings weisen die Experten der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein darauf hin, dass dies nicht zwangsläufig so sein muss.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft:

O-Ton: Von dem Grundsatz kann es auch Ausnahmen geben. Wenn nämlich derjenige, der vor Ihnen fährt, zum Beispiel abrupt abbremst oder wenn seine Bremslichter verdreckt sind, so dass Sie gar nicht sehen können, dass er bremst. Oder wenn er einen groben Fahrfehler macht, dann sind Sie nicht schuld, auch wenn Sie auffahren. – Länge 18 sec.

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