O-Ton: Der Letzte muss nicht die Zeche zahlen

 Ein weit verbreiteter Rechtsmythos: Alle gehen nach Hause und am Ende bleibt einer auf der Zeche sitzen. Man muss aber nicht für Speisen und Getränke zahlen, die man nicht selbst bestellt hat. So ist die Rechtslage. Auch wenn der Kellner mit der Polizei droht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Etwas anderes kann nur gelten, wenn es eine Sammelbestellung gibt, die einer aufgibt. Dann ist das der Ansprechpartner. Wenn aber alles eigenständig bestellt wird und klar ist, dass man es auch eigenständig bezahlen will, dann muss das Restaurant selbst dafür sorgen, dass es zu seinem Geld kommt. Kann er das nicht, hat er Pech gehabt. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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