O-Ton: Deutscher Verkehrsgerichtstag – Anwaltschaft lehnt Halterhaftung bei Verkehrsverstößen ab

Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag wird darüber diskutiert, ob es eine Halterhaftung bei Verkehrsverstößen geben soll. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins meldet massive verfassungsrechtliche Bedenken an und lehnt daher die Einführung einer Halterhaftung in der Bundesrepublik Deutschland ab.

Im Übrigen wäre dies für die Verkehrssicherheit kontraproduktiv, wenn nicht derjenige, der die Verkehrsverstöße begeht, bestraft werden würde, sondern nur der Halter.

Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Deutsche Anwaltverein, die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, lehnen weiterhin die Halterhaftung aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. In Deutschland gilt weiterhin das Prinzip „keine Strafe ohne Tat – das Schuldprinzip“. Es muss Ihnen nachgewiesen, dass Sie Täter sind und die Halterhaftung würde dem widersprechen. – Länge 20 sec.

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