O-Ton: Deutscher Verkehrsgerichtstag – keine Verschlechterung für Unfallopfer

Ein Arbeitskreis beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt sich mit dem Thema wird darüber diskutiert, ob die Reparaturkosten nach einem Unfall 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen dürfen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins macht sich dafür stark, dass Fahrzeug auch dann repariert werden können, wenn die Kosten hoch sind.

Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Deutsche Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht fordern, dass jedes Unfallopfer die Möglichkeit haben muss, sein eigenes Auto wiederherstellen zu lassen. Wir wollen an der 130 Prozent-Grenze festhalten. Das eigene Auto kennt man und deshalb ist es nicht zumutbar, dass die 130 Prozent-Grenze gekippt wird. – Länge 20 sec.

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