Lockerungen in der Corona-Krise fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus. Generell aber gilt: Nach Möglichkeit alle Kontakte auf das Notwendigste beschränken.
Das ist die derzeit wichtigste Regel gegen die weitere Verbreitung des Virus.
Schrebergarten ja, Grillfest nein – sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Man sollte überlegen, warum man welche Fahrten macht. Der Ausflug mit dem Motorrad, um den Fahrtwind zu spüren und eine schöne Strecke wieder abzufahren und womöglich auch noch einen Kontaktpunkt von Bikern anzusteuern, das dürfte nicht unter triftigen Grund und Bewegung an der frischen Luft fallen. Dies sollte man, rechtlich gesehen, unterlassen. – Länge 22 sec.
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