O-Ton: Diagnose Gendefekt – Kindergeld auch nach Erreichen der Altersgrenze

Wird eine Behinderung aufgrund eines Gendefekts diagnostiziert, ist für den Kindergeldanspruch nicht der Zeitpunkt der Diagnose entscheidend. Ausschlaggebend ist die Tatsache, dass der Gendefekt seit der Geburt besteht – eine Diagnose erst nach Erreichen der Kindergeld-Altersgrenze ändert nichts an dem Anspruch, entschied das Finanzgericht Köln.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In dem Fall wurde bei der Frau, als sie 30 war, eine schwere Muskelerkrankung diagnostiziert. Es stellte sich aber heraus, dass diese Erkrankung Folge eines Gendefekts war, den die Frau schon von Kindesbeinen her hatte. Ihr wurde das Kindergeld versagt, aber das Gericht hat ihr Recht gegeben und gesagt: Hier war die Krankheit durch den Gendefekt schon direkt von Anfang an angelegt. Auch wenn es sich später erst gezeigt hat. Und deshalb hat man auch als Erwachsener Anspruch auf Kindergeld wegen einer schwerwiegenden Behinderung. – Länge 26 sec.

Weitere Informationen unter anwaltauskunft.de.

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