Auch ein Arzt kann irren. Ein Diagnoseirrtum kann zum Beispiel entstehen, wenn ein Arzt das Naheliegende diagnostiziert, obwohl das Fernliegende korrekt gewesen wäre. Ein Behandlungsfehler muss deshalb nicht vorliegen. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Diagnoseirrtümer kann ein Arzt eben nicht immer vermeiden. Diagnostiziert ein Arzt das Naheliegende, obwohl das Fernliegende korrekt gewesen wäre, kann er dafür nicht haftbar gemacht werden. Wenn es um eine Allergie geht, darf der Arzt auch selbst erst einmal ausprobieren, gegen was man allergisch ist, wenn man beispielsweise mehrere verschiedene Medikamente einnimmt. – Länge 22 sec.
Weitere Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.
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