O-Ton: Die Rechte Bahnreisender bei Hitze und Platzmangel

Wenn bei der Bahn wegen Hitze die Klimaanlage ausfällt, hat man nicht automatisch einen Anspruch auf Entschädigung. Unter Umständen können betroffene Fahrgäste Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld durch das Haftpflichtgesetz haben. Auf alle Fälle sollte man sich den Ausfall der Klimaanlage bestätigen lassen, rät Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man sollte sich bei gesundheitlichen Problemen sowieso an den Schaffner wenden. Auch der kann das dann bestätigen, zumindest den Ausfall der Klimaanlage. Und den anspruch dann geltend machen – da sollte man einfach einen Anwalt oder eine Anwältin zu Rate ziehen. Der kann einem dann das alles abnehmen und im Zweifel muss die Bahn auch die Kosten des Anwalts tragen. Länge 18 sec.

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