O-Ton: Durchfall ist Reiserücktrittsgrund

Entscheidend ist die Zumutbarkeit beim Antritt der Reise, nicht ob sie technisch möglich sei. So urteilte das Oberlandesgericht Celle. In dem Fall wollte ein Mann den Reisepreis von seiner Versicherung erstattet bekommen, weil er den Flug wegen akutem Durchfall nicht antreten konnte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Argumente der Versicherung:

O-Ton: Man muss wegen Durchfall nicht den Flug stornieren. Es gibt am Flughafen eine Toilette. Auch im Flugzeug. Da kann man immer gehen. Das sah das Gericht anders. Es gibt Sicherheitskontrollen. Checkin. Beim Anflug, bei der Landung kann man nicht auf Toilette gehen. Also es gibt genug Möglichkeiten, wo jemand nicht auf Toilette kann. Starker Durchfall, der auch nicht mit Medikamenten behandelt werden kann, ist ein guter Grund, von einer reise zurück zu treten. – Länge 26 sec.

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