O-Ton: Echter Unfall oder Versicherungsbetrug?

Wird nachgewiesen, dass ein Unfall den Wagen beschädigt hat und ein Versicherungsfall vorliegt, ist die Versicherung grundsätzlich in der Pflicht. Vermutet sie einen Versicherungsbetrug, muss sie dies auch beweisen. Eine Vermutung reicht hierfür nicht aus, entschied das Landgericht Dortmund. In dem Fall ging es um massive Kratzer am Auto.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Wenn Sie versuchen, von der Versicherung einen Schaden reguliert zu bekommen, der nachweislich nicht mit versichert ist, das ist natürlich Versicherungsbetrug. Aber: Die Versicherung muss Ihnen nachweisen, dass Sie was Falsches sagen. Also sie kann Ihnen nicht einfach ins Blaue hinein behaupten, das ist Versicherungsbetrug, sondern sie muss schon ganz konkrete Tatsachen vortragen und auch belegen, dass Sie nicht die Wahrheit sagen. – Länge 22 sec.

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