Verletzt ein Ehepartner den anderen im Streit, kann der Verletzte auch noch nach mehreren Jahren Anspruch auf Schmerzensgeld haben. In dem Fall war es die Gattin, die von ihrem Mann so verprügelt wurde, dass die Nase operiert werden musste.
Die Richter am Oberlandesgericht Nürnberg sprachen der Frau Schmerzensgeld in Höhe von 1.900 Euro zu.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Es kam zu häuslicher Gewalt. Dann kam es zu der Trennung. Nach einiger Zeit kam es wieder zu einer Versöhnung. Nach drei Jahren trennte man sich wieder. Die Frau erinnerte sich an ihre gebrochene Nase und sagte: Jetzt möchte ich Schmerzensgeld. Da hat das Gericht gesagt: Ja, das ist in Ordnung, sie hat den Anspruch nicht verwirkt. Weil der Versöhnungsversuch erstmal nur ein Versöhnungsversuch ist. Aber der Schmerzensgeldanspruch besteht auch, obwohl die Verletzung schon fünf Jahre zurück liegt. – Länge 23 sec.
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