O-Ton: Einbiegen in die Straße – Anscheinsbeweis führt zur vollen Haftung

Ein Anscheinsbeweis liegt vor, wenn ein typischer Unfallablauf für die Schuld spricht. In dem Fall, den das Landgericht Essen entschied, ging es um einen Unfall an einer Einmündung. Ein Gutachten bestätigte, dass der Unfall mit der gebotenen Sorgfalt vermeidbar gewesen wäre.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Vom Anscheinsbeweis sprechen wir, wenn ein typischer Unfallablauf gegeben ist. Also wenn Sie aus dem ruhenden Verkehr in eine Straße einfahren und es kommt zu einem Unfall, dann spricht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass Sie den Unfall verursacht haben. Und so war es auch hier. – Länge 17 sec.

Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de

Download O-Ton