Auch bei einem Stau auf der Autobahn hat der Verkehr auf der Fahrbahn Vorrang. Wer sich einfädeln möchte, muss im Zweifel warten. Tut er dies nicht, haftet der Einfahrende bei einem Unfall, so die Entscheidung des Oberlandesgericht Celle.
In dem Fall waren ein Ferrari und ein Lkw bei der Einfahrt auf die Autobahn kollidiert. Außergerichtlich zahlte die Versicherung des Lkw-Halters 50 % des Schadens. Der Kläger wollte jedoch 100 % Schadensersatz bekommen, klagte und verlor.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Beim Einfädeln in einen Stau gilt auch das Wartegebot. Das heißt, wenn Sie von der Einfädelspur auf eine Autobahn auffahren, müssen Sie den fließenden Verkehr beachten. Aber natürlich auch bei einem Stau stehenden oder etwas rollenden Verkehr. Sie dürfen sich nicht reindrängeln. Sie müssen warten – entweder, bis eine Lücke ist. Oder bis ein freundlicher Autofahrer Sie einfahren lässt. – Länge 27 sec.
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