Wenn ein Arbeitnehmer länger krank ist, hat er Anspruch auf Krankengeld. Bei der Berechnung seines Anspruchs wird sein regelmäßiges Einkommen berücksichtigt. Gehören Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazu und wie verhält es sich mit anderen Einmalzahlungen?
Das Landessozialgerichts Stuttgart entschied, dass nur regelmäßig wiederkehrende Zahlungen bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt werden, nicht aber Einmalzahlungen.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Krankengeld berechnet sich nach dem Einkommen und nach regelmäßigen Bonsuzahlungen. Das kann Urlaubsgeld sein oder Weihnachtsgeld. Aber nicht nach einmaligen Zahlungen, beispielsweise einer Prämie wegen langer Betriebszugehörigkeit o.ä. Das sind Einmalzahlungen, die werden nicht bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt. Bei der Berücksichtigung würde man ja vielleicht ein bisschen mehr Krankengeld kriegen, Einmalzahlungen zählen leider nicht dazu. – Länge 22 sec.
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