O-Ton: Elektroauto genießt kein Vorrecht

Ein Elektrofahrzeug genießt kein generelles Vorrecht beim Parken. Das gilt auch, wenn das Auto an einer Ladestation in einer Privatstraße parkt, ohne zu laden, entschied das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Autofahrer parkte mit seinem Elektrofahrzeug in einer Privatstraße. Dort gab es eine Ladestation, er stellte sich auch an diese Ladestation. Allerdings passte das Ladekabel nicht, so dass er das Auto gar nicht aufgeladen hat, sondern nur an der Station parkte. Das geht nicht. Wenn Sie diese Ausnahmesituation haben und an einer Ladestation parken, dann müssen Sie auch Ihr Auto aufladen. – Länge 22 sec.

Die 150 Euro fürs Abschleppen musste der Mann damit übernehmen. Mehr Information unter www.verkehrsrecht.de.

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