O-Ton: Eltern haften nicht immer!!

 Eltern haften nicht immer für die Schäden ihrer Sprösslinge. Wenn beispielsweise ein fünfjähriges, im Radfahren geübtes, Kind ein Stück Weg alleine fährt und dann ein Auto zerschrammt wird, müssen die Eltern nicht zahlen. So entschied das Amtsgericht München.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Richter haben entschieden, dass man ein Kind, das fünf Jahre alt ist und schon seit zwei Jahren Fahrrad fährt und die Strecke kennt, denn es war der Weg zum Kindergarten, auch einmal ein kleines Stück unbeaufsichtigt fahren lassen muss. In dem Fall war es so, die Mutter fuhr hinter dem Kind – es hatte den Abstand von ein paar Metern. Außerdem wurde auch noch festgestellt, dass das Fahrrad beim Getümmel vor dem Kindergarten umgefallen ist. Und kein Elternteil ist verpflichtet, das Fahrrad vor dem Kindergarten festzuhalten. – Länge 27 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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