Wenn sich Eltern nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung für ihr Kind durchringen können, dann kann das Gericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt zu entscheiden hatte, wollte die Mutter den Empfehlungen der Stiko, der ständigen Impfkommission, folgen.
Der Vater hatte aber Bedenken gegen die Schutzimpfungen für das zweijährige Kind.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: In dem Fall kann die Mutter die Entscheidung treffen, bezüglich des Impfen für das Kindes und außerdem hat das Gericht noch mal drauf hingewiesen: Natürlich haben sie auch Vater ernst genommen mit seinen Sorgen. Und sie haben nochmal gesagt: Auch die Stiko sieht es ja vor, dass der Arzt bei jedem Patienten die im Impffähigkeit prüft. Es ist also immer noch eine individuelle Entscheidung, die man da stand trifft. Kann ich den eigentlich impfen oder nicht? Kann ich das Kind impfen oder nicht? Deshalb wird eigentlich auch den Sorgen des Vaters Rechnung getragen. – Länge 25 sec.
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