Dauern Verfahren zu lange, hat dies Auswirkungen auf die Strafe. Wenn ein Verfahren um ein Fahrverbot und deutlich mehr als ein Jahr dauert, kann das Fahrverbot ganz oder teilweise entfallen. So entschied das Oberlandesgericht Hamburg.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Das Fahrverbot kann dann komplett entfallen. Denn das Fahrverbot hat ja eine Denkzettel-Funktion. Eine Warnfunktion. Deswegen soll diese Strafe relativ schnell nach dem Verkehrsverstoß ausgesprochen werden. Es hat ja keinen Sinn mehr, wenn Sie ein Jahr und neun Monate später dann den Führerschein abgeben müssen. – Länge 22 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
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