O-Ton: Entgegen der Fahrtrichtung parken – erlaubt?

In vielen Straßenzügen sieht man Autos, die entgegen der Fahrtrichtung stehen. Was einige Autofahrer aber nicht wissen – und erst in Form eines kleinen Strafzettels an der Windschutzscheibe lernen: Dieser Parkvorgang ist verboten.

Eine Strafe von 15 Euro ist die Folge.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Jeder kennt das: Man befährt eine Straße in einer Großstadt, auf der anderen Seite ist ein Parkplatz frei. Zum Wenden ist es zu eng. Deshalb fährt man so rein. Das geht nicht, denn es ist vorgeschrieben, dass man immer auf der rechten Seite parkt. Wir haben das Rechtsfahrgebot, also haben wir auch das Rechtsparkgebot. – Länge 20 sec.

Eine Ausnahme sind aber Einbahnstraßen. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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