O-Ton: Entschädigung für Benachteiligung wegen Kind


Wer in einem Bewerbungsverfahren diskriminiert wird, kann Entschädigung verlangen. Der Bewerberin auf eine Buchhaltungsstelle wurden deswegen 3.000 Euro zugesprochen. Ihr Nachteil aus Arbeitgebersicht: Sie hatte ein siebenjähriges Kind.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Eine Frau meldete sich auf eine Zeitungsanzeige, sie war für den dort gesuchten Job als Buchhalterin auch qualifiziert. Sie bewarb sich, erhielt jedoch eine Absage, ohne jemals beim Vorstellungsgespräch gewesen zu sein. Dann haben die die Bewerbungsunterlagen zurück geschickt und darauf vermerkt, „sieben Jahre alt“, Ausrufungszeichen, unterstrichen die Textzeile, dass sie ein Kind hat. Und deshalb dachte die Bewerberin, die haben mich nur nicht genommen, weil ich ein Kind habe. – Länge 27 sec.

Ihre Klage war erfolgreich. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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