Ohne Erlaubnis darf der Chef keine Fotos von Mitarbeitern auf Facebook posten. Sonst muss er Schmerzensgeld zahlen, entschied das Arbeitsgericht Lübeck. In dem Fall hatte ein Mitarbeiter der Veröffentlichung im Aushang und auf der Webseite zugestimmt.
Nach seiner Kündigung entdeckte er aber das Foto auch auf Facebook – und klagte.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Man hat sich fotografieren lassen, auch noch im Betrieb von einem vom Betrieb bezahlten Fotografen. Und das wird auf der Website veröffentlicht, damit Kunden oder Mitglieder sich ein Bild davon machen können. Das heißt noch lange nicht, dass man das in sozialen Medien darf. Da würde ich ich jedem Arbeitgeber raten, hier noch einmal nachzufragen, ob das auch erlaubt ist. – Länge 24 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de
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