O-Ton: Erben in Europa

 Mit einer neuen EU-Verordnung wird das Erben innerhalb Europas leichter – jährlich sind rund 450.000 Familien mit einem solchen internationalen Erbfall konfrontiert. Konkret: Wer im Ausland wohnt, kann sein Heimatrecht beim Nachlass anwenden lassen.

Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wer im Ausland wohnt, sollte vorher festlegen, welches Erbrecht dann gelten soll, wenn er dort eine Immobilie, ein Häuschen oder ein Grundstück besitzt, damit das dann klar ist für die Erben, welches Recht zur Anwendung kommt. Weil: Wenn jemand in Deutschland lebt und erbt ein Grundstück in Italien, kennt er sich nicht mit dem italienischen Erbrecht aus. Zudem wird es ein neues europäisches Nachlasszeugnis geben, das wird den Erben erleichtern, nachzuweisen, dass sie tatsächlich Erben sind. Das ist wie der deutsche Erbschein. – Länge 27 sec.

Weiter Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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