O-Ton: Ersatz von Mietwagenkosten auch bei kurzen Fahrten

 Auch wenn der Mietwagen nur wenig genutzt wird, kann das Unfallopfer den Ersatz der Kosten für ein Mietfahrzeug verlangen. Einen generellen Anspruch auf einen Mietwagen nach Unfällen gibt es aber nicht, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Die Frage kann man nicht mit Ja oder Nein beantworten. Eben, weil Sie eine Schadensminderungspflicht haben, steht Ihnen der Mietwagen nur dann zu, wenn Sie ihn brauchen. Die Frage ist, wenn ich in fünf Tagen nur 44 Kilometer mit einem Mietwagen fahre, brauche ich den dann wirklich? – Länge 17 sec.

In dem Fall entschied das Amtsgericht Bremen „Ja“ zugunsten eines Rentners. Er wohnte auf dem Land und hatte ebenso wie seine Frau einen Schlaganfall. Fürs Einkaufen oder Arztbesuche müsse die gegnerische Versicherung den Mietwagen bezahlen. Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

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